Soziales

Soziales

Kein Schüler darf aus finanziellen Gründen von der Teilnahme an Schulveranstaltungen ausgeschlossen werden. Die Mitgliederversammlung hat deshalb einen Hilfsfond für Schüler in besonderer finanzieller Notlage eingerichtet. Schul- und Klassenfahrten sowie Ausflüge können in begründeten Fällen von der Fördergemeinschaft unterstützt werden, wenn weder Schul- und Sportamt noch das Jobcenter die Kosten übernehmen. Zuschüsse für einzelne Schüler beantragt stellvertretend der jeweilige Klassenlehrer.